Berufsunfäigkeitsversicherung
Aufgrund
der Rentenreform 2001 ist diese Form der persönlichen
Absicherung wichtiger denn je geworden. Eine Absicherung
durch die gesetzlichen Rentenversicherung ist kaum gegeben.
Ein Beispiel
soll Ihnen dieses verdeutlichen :
Max Muster : Bruttoverdienst 3000€ ( Nettoverdienst
2100 €)
Wenn Herr Muster aufgrund von Krankheit
oder Kräfteverfall nicht in der Lage ist 3 Std. täglich
zu arbeiten so erhält er eine volle Erwerbsgemindertenrente
von ca. 1.140 € !! (ca.38% des letzten Bruttoeinkommens)
Kann Herr Muster jedoch 3-6 Stunden arbeiten
so erhält er die halbe Erwerbsgemindertenrente in Höhe
von Ca. 570 € ! (ca.19% des letzten Bruttoeinkommens)
Kann Herr Muster mehr als 6 Stunden arbeiten erhält er
gar keine Rente. Hierbei ist es egal welchen Beruf Herr Muster
vorher ausgeübt hat oder welche Tätigkeit er später
noch ausüben kann. Wichtig ist nur ob er noch IRGENDEINE
Arbeit ausüben kann.
Lediglich Personen die vor dem 02.01.2001
das 40.Lebensjahr vollendet haben genießen einen Berufsschutz,
die Stundenregelung gilt für diese Personen jedoch ebenfalls.
Im Extremfall kann unser Mediziner Herr
Dr. Muster demnächst 3 Stunden am Tag eine einfache Hilfstätigkeit
ausüben.
Damit Ihnen dieses Schicksal nicht
wiederfährt und um den sozialen Abstieg zu verhindern
ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
anzuraten.
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